Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  • Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Unternehmen [Design-Dream] erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  • (Lichtbilder), (Grafiken) und anderes (Bildmaterial), im Sinne dieser AGB, sind alle vom Unternehmen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
    (Digitales Bild- & Videomaterial wie [PDF, EPS, SVG, JPG, PNG, GIF, MOV, MP3, AVI, MP4, etc.], Druckbilder auf Fotopapier, etc.)

II. Urheberrecht

  • Dem Unternehmen steht das Urheberrecht an dem Video- & Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  • Das vom Unternehmen hergestelltes Video- & Bildmaterial sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  • Überträgt das Unternehmen Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der gesonderten Vereinbarung.
  • Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst über, nach vollständiger Bezahlung der Rechnung an das Unternehmen.
  • Der Auftraggeber i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Video- & Bildmaterial zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  • Bei der Verwertung des Video & Bildmaterials kann das Unternehmen verlangen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Video & Bildmaterials genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Unternehmen zum Schadensersatz.
  • Die Produktionsdateien oder auch ROH-Dateien (CR2, INDD, AI, PSD, etc.) verbleiben beim Unternehmen. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung!

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  • Für die Herstellung des Video & Bildmaterials wird ein Betrag als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist das Unternehmen die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen (Mo. – Sa.) ohne Abzug zu begleichen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Unternehmen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Video- & Bildmaterialien Eigentum des Unternehmens.
  • Hat der Auftraggeber dem Unternehmen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Video- & Bildmaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  • Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Unternehmen behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das Unternehmen für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet das Unternehmen – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Das Unternehmen verwahrt die Produktionsdateien sorgfältig. Das Unternehmen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte Produktionsdateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt das Unternehmen den Auftraggeber und bietet ihm die Produktionsdateien zum Kauf an.
  • Das Unternehmen haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Bildmaterialien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto-/Bildmaterials (Fotopapier, Leinwand, Alu Dibond, PVC, etc.).
  • Die Zusendung und Rücksendung von Video-, Bildmaterialien und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

  • Der Auftraggeber versichert, dass sie/er an allen dem Unternehmen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Daten / Vorlagen / Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach dem Projekt / der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Vorlagen / Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist das Unternehmen berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Büro- / Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  • Überlässt das Unternehmen dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder bzw. Gestaltungsmedien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder bzw. Gestaltungsmedien innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder bzw. Gestaltungsmedien kann das Unternehmen, sofern es den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Entschädigung verlangen.
  • Überlässt das Unternehmen dem Auftraggeber Lichtbilder bzw. Gestaltungsmedien aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder bzw. Gestaltungsmedien innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann das Unternehmen eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Medium verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Lichtbilder bzw. Gestaltungsmedien ausschließt, kann das Unternehmen Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Unternehmen vorbehalten.
  • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöhen sich die Forderungen des Unternehmens, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Stunden- oder Tagessatz vereinbart, erhält das Unternehmen auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das Unternehmen auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Liefertermine für Lichtbilder bzw. Gestaltungsmedien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Unternehmen bestätigt worden sind. Das Unternehmen haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

  • Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  • Weitere Informationen zur Datenschutzerklärung…

VIII. Digitale Fotografie & Medien

  • Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder & Gestaltungsmedien des Unternehmens auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bild- & Medienbearbeitung

  • Die Bearbeitung von Lichtbildern & Gestaltungsmedien des Unternehmens und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder & Gestaltungsmedien des Unternehmens digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Unternehmens mit den Mediendaten elektronisch verknüpft wird.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und das Unternehmen als Urheber der Lichtbilder & Gestaltungsmedien klar und eindeutig identifizierbar ist.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, das Unternehmen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder & Gestaltungsmedien zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

  • Die Verbreitung von Lichtbilder & Gestaltungsmedien des Unternehmens im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB-Stick, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber gestattet.
  • Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder & Gestaltungsmedien im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
  • Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die das Unternehmen auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
  • Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Wünscht der Auftraggeber, dass das Unternehmen ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  • Hat das Unternehmen dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Unternehmens verändert werden.
  • Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart.